Kosten des Inkassoverfahrens

Alle anfallenden Kosten sind vom Schuldner zu tragen, sofern der Schuldner sich im Zahlungsverzug befindet, die Forderung des Gläubigers berechtigt und der Schuldner zahlungsfähig ist.

Diese Kosten werden von uns dem Schuldner automatisch in Rechnung gestellt und brauchen damit von Ihnen nicht extra geltend gemacht werden.

 

Wir weißen Sie jedoch darauf hin, dass Mahn-, Gerichts- und Vollstreckungskosten von Ihnen bei Anfall vorgestreckt werden müssen, da das Verfahren aus gesetzlichen Gründen ansonsten nicht weiter betrieben werden kann.

 

Diese Kosten machen wir aber für Sie gegenüber dem Schuldner mitgeltend.

 

Sämtliche Kosten sind damit nur von Ihnen als Gläubiger zu zahlen (wie sonst auch bei allen anderen Inkassounternehem), wenn der Schuldner zahlungsunfähig, die Forderung nicht berechtigt oder der Gläubiger die Eintreibung der Forderung gegenüber dem Schuldner aus eigener Entscheidung vorzeitig abbricht.

 

 

Genaue Kosten?

Die Höhe der Kosten sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich dynamisch nach der Höhe des Forderungsbetrages.

 

Sollten Sie eine für Ihren Einzelfall anfallende Kostenaufstellung wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden Ihnen dann die möglichen Kosten mitteilen. Selbstverständlich fallen hierfür keine Kosten für Sie an.

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